
Keine Rechte für Maschinen
In der Tech- und Kreativszene kocht die Debatte um geistiges Eigentum bei KI-generierten Inhalten auf höchster juristischer Ebene. Auslöser ist unter anderem der Rechtsstreit des US-Informatikers Stephen Thaler. Dieser versuchte bereits 2018, die Urheberrechte für das digitale Werk „A Recent Entrance to Paradise“ anzumelden – ein Bild, das von seiner DABUS-Technologie autonom erschaffen wurde.
Thaler argumentierte, dass ihm als Eigentümer der Maschine die Rechte nach dem Prinzip eines Auftragswerks zustünden. Die US-Copyright-Behörde lehnte dies jedoch ab: Ein urheberrechtlicher Schutz setze zwingend eine menschliche Schöpfung voraus. Nach mehreren Berufungen bestätigte der US Supreme Court am 2. März 2024 diese Rechtsauffassung und wies die Berufung endgültig ab. Auch in der Europäischen Union gilt dieser Grundsatz: Wo keine menschliche geistige Leistung vorliegt, entsteht kein Urheberrecht – rein KI-generierte Visuals gelten rechtlich als gemeinfrei.
Lizenzfrei dank Gerichtsbeschluss: Null Lizenzkosten, aber für jeden kopierbar.
Die EU plant neue Spielregeln
Dass dieser Rechtsstatus angesichts der rasanten Entwicklung noch nicht final abgeschlossen ist, zeigt die jüngste Initiative des Europäischen Parlaments. Mit großer Mehrheit verabschiedeten die Abgeordneten am 10. März 2026 eine Entschließung, die die EU-Kommission zum gesetzgeberischen Handeln auffordert. Im Kern geht es um faire Rahmenbedingungen zwischen KI-Entwicklern und menschlichen Urhebern. Bisher nutzen Tech-Anbieter enorme Mengen urheberrechtlich geschützter Werke für das Training generativer Modelle, ohne dass die Rechteinhaber zugestimmt haben oder angemessen entschädigt werden.
Diskutiert wird eine pauschale Vergütung von 5 bis 7 Prozent des Umsatzes der KI-Anbieter sowie eine Überarbeitung der Text- und Data-Mining-Ausnahmen (TDM) und der fehleranfälligen Opt-out-Systeme. Zudem fordert das Parlament eine vollständige Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten über vertrauenswürdige Vermittler wie das EUIPO. Auch bei hybriden Werken – also Inhalten, die teils von Algorithmen und teils von Menschen bearbeitet wurden – herrscht Klärungsbedarf, wie Gerichtsentscheidungen wie jene des Amtsgerichts München zu KI-Logos verdeutlichen.
Der Kläger verlangte Unterlassung der Nutzung dieser Logos durch den Beklagten. Die Klage wurde abgewiesen.
Implikationen für die Tech-Branche
Für Unternehmen im B2B-Umfeld unterstreichen diese Entwicklungen, wie wichtig ein geschärftes Bewusstsein im Umgang mit synthetischem Content ist. Neben der reinen Urheberrechtsfrage drängt das EU-Parlament auf klare Kennzeichnungspflichten für KI-Outputs, um Verwechslungen mit menschlichen Arbeiten zu verhindern, den Schutz vor Deepfakes zu verstärken und den Pressepluralismus zu sichern.
Mit dem Inkrafttreten des EU AI Acts am 2. August stehen IT-Entscheider nicht mehr vor vagen Ankündigungen, sondern vor konkreter rechtlicher Realität: Die geforderten Transparenz- und Lizenzierungsvorgaben müssen ab sofort lückenlos im Betriebsalltag greifen. Wir bei Studio gerti/x begleiten diese Transformation mit kühlem Kopf: Generative Tools bringen enorme Effizienzpotenziale, doch erst die präzise Einhaltung der neuen rechtlichen Leitplanken schützt Brands vor juristischen Risiken und sichert den sauberen, souveränen Einsatz digitaler Assets.